Gebührenbefreiung für Kinder unter 2 Jahren!Seit Anfang des Jahres sind Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.
Voraussetzung ist, dass sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden und dass es sich um Erstbeurkundunge...