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Erhöhung der Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe ab 2008

Im Zuge der Änderungen der Familienbeihilfe wird die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder auf € 9.000 erhöht.

 

Ein Kind, für das grundsätzlich Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, darf ab dem 18. Geburtstag folgenden Kalenderjahr ab 2008 max. € 9.000,00 (bis 2007: maximal 8.725,00) an zu versteuernden Einkommen pro Kalenderjahr dazuverdienen.

 

Bei einem höheren Einkommen entfällt der Familienbeihilfeanspruch für das gesamte Kalenderjahr. Die Zuverdienstgrenze ist eine Jahressumme, d.h. es kann gleichmäßig/ungleichmäßig, regelmäßig/unregelmäßig verdient werden.

 

09-01-08                                 Zurück zur Übersicht