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Gebührenbefreiung für Kinder unter 2 Jahren!

Seit Anfang des Jahres sind Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.

Voraussetzung ist, dass sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden und dass es sich um Erstbeurkundungen handelt. Anzuwenden ist die Regelung auf für Kinder, die vor Jänner 2008 geboren wurden und zum Zeitpunkt der Ausstellung des Dokuments das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

Relevant ist die Befreiung bei Ausstellung von Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweisen, Reisepässen, Personalausweisen und Eintragungen im Pass der Eltern.

12-06-08                                 Zurück zur Übersicht