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Kindesunterhalt ab 01.01.2008
Aktuelle Richtwerte und Prozentsätze
Gem. § 140 ABGB ist der Geldesunterhalt für ein Kind nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und nach den Bedürfnissen des Kindes zu bemessen. Die Familiengerichte haben dazu ein Prozentwertsystem entwickelt, das sich am Alter des Unterhaltsberechtigten und am Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen orientiert. Zur Vermeidung einer " pädagogisch unvertretbaren Überalimentierung" wird beim 2 bis 2,5 fachen Regelbedarfsatz eine Höchstgrenze eingezogen.
Auf Basis der aktuellen Kinderkostenanalyse der Statistik Austria ergeben sich nachstehende Prozent - und Durchschnittsbedarfssätze: Alter des Kindes | Unterhaltsbetrag vom mtl. Nettoeinkommen | Durchschnitts-bedarfssatz | Unterhaltsstopp "Playboygrenze" | bis 3 | 16% | € 171,-- | € 342,-- | 3 bis 6 | 16% | € 217,-- | € 434,-- | 6 bis 10 | 18% | € 281,-- | € 562,-- | 10 bis 15 | 20% | € 322,-- | € 805,-- | 15 bis 19 | 22% | € 378,-- | € 945,-- | über 19 | 22% | € 475,-- | € 1.188,-- |
09-01-08
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