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Kindesunterhalt ab 01.01.2008

Aktuelle Richtwerte und Prozentsätze

Gem. § 140 ABGB ist der Geldesunterhalt für ein Kind nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und nach den Bedürfnissen des Kindes zu bemessen. Die Familiengerichte haben dazu ein Prozentwertsystem entwickelt, das sich am Alter des Unterhaltsberechtigten und am Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen orientiert. Zur Vermeidung einer " pädagogisch unvertretbaren Überalimentierung" wird beim 2 bis 2,5 fachen Regelbedarfsatz eine Höchstgrenze eingezogen.

Auf Basis der aktuellen Kinderkostenanalyse der Statistik Austria ergeben sich nachstehende Prozent - und Durchschnittsbedarfssätze:

  Alter des Kindes

 Unterhaltsbetrag vom mtl. Nettoeinkommen

Durchschnitts-bedarfssatz

Unterhaltsstopp "Playboygrenze"

 bis 3

 16%

 € 171,--

 € 342,--

 3 bis 6

 16%

 € 217,--

 € 434,--

 6 bis 10

 18%

 € 281,--

 € 562,--

 10 bis 15

 20%

 € 322,--

 € 805,--

 15 bis 19

 22%

 € 378,--

 € 945,--

 über 19

 22%

 € 475,--

 € 1.188,--

09-01-08                                 Zurück zur Übersicht