|


Erhöhung der Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe ab 2008
Im Zuge der Änderungen der Familienbeihilfe wird die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder auf € 9.000 erhöht.
Ein Kind, für das grundsätzlich Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, darf ab dem 18. Geburtstag folgenden Kalenderjahr ab 2008 max. € 9.000,00 (bis 2007: maximal 8.725,00) an zu versteuernden Einkommen pro Kalenderjahr dazuverdienen.
Bei einem höheren Einkommen entfällt der Familienbeihilfeanspruch für das gesamte Kalenderjahr. Die Zuverdienstgrenze ist eine Jahressumme, d.h. es kann gleichmäßig/ungleichmäßig, regelmäßig/unregelmäßig verdient werden.
09-01-08
Zurück zur Übersicht

|