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Wir beraten und vertreten Sie

  • bei der Regelung Ihrer Erbfolge und bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche
  • bei der Abwicklung, Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Verlassenschaftsverfahren und im Zivilprozess zur Geltendmachung Ihrer Pflichtteilsansprüche,
  • im Verlassenschaftsverfahren nach dem Tod eines Ihrer nahen Angehörigen und ersparen Ihnen damit Behördenwege und Wartezeiten in einer schweren Zeit
  • bei der Planung und Errichtung Ihres letzen Willens, Testaments, Vermächtnisses, bei Erbverträgen und Erbverzichtsverträgen, Vorausempfängen und Schenkungen unter Lebenden sowie bei Schenkungen auf den Todesfall
  • bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung

Darüber hinaus übernehmen wir die ordnungsgemäße Verwahrung Ihrer Verfügungen und die Registrierung beim zentralen Testamentsregister, damit Ihr Nachlass unangefochten die richtigen Adressaten erreicht.