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 Werden Spannungen unlösbar, kommt Familienrecht zum Tragen

Ehe und Lebensgemeinschaft sind auflösbar, die aus der Abstammung begründeten Rechte und Pflichten wie Obsorge, Besuchsrecht, Unterhalt, Erb- und Pflichtteilsrecht u.v.m. bleiben. Regelungen für minderjährige Kinder bedürfen darüber hinaus einer speziellen pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. 


Wir beraten und vertreten Sie in dieser schwierigen Situation zur Wahrung Ihrer Interessen und zum Wohl Ihrer Angehörigen im Pflegschaftsverfahren über Obsorge, Kindesunterhalt und Besuchsrecht, Adoption, Ehelichkeitsbestreitungsklage, Namensrecht, Heiratsgut und Ausstattungsansprüche, Erb- und Schenkungsverträgen, Schutz vor Gewalt in der Familie, Wegweiserecht, Einstweilige Verfügungen und Maßnahmen, außergerichtlich und gerichtlich im streitigen und außergerichtlichen Verfahren, vor dem Gericht, Behörden u.v.m. 
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