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Einvernehmliche Ehescheidung

Ende ohne Schrecken: Die meisten Paare wünschen sich eine schnelle, unkomplizierte und faire Scheidung. Viele scheitern, weil sie die richtigen Strategien nicht kennen. Dabei haben es scheidungswillige Ehegatten durchaus in der Hand, durch vernünftigen Interessenausgleich einen "Rosenkrieg" zu vermeiden und die Scheidungsfolgen im Zuge einer einvernehmlichen Ehescheidung ohne langwieriges Beweisverfahren selbst zu bestimmen. Dies spart Nerven, Zeit und Kosten.
 


Erfahrungsgemäß werden - auch bei grundsätzlichem Einvernehmen - gerade die vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen von den Ehegatten oft nicht vollständig erfaßt oder deren Auswirkungen zB im Sozialversicherungs- bzw. Steuerrecht nicht ausreichend bedacht. Unvollständige Vereinbarungen führen in der Folge oft zu neuerlichen Streitigkeiten oder zu gravierenden Rechtsnachteilen, wie beispielsweise zum Verlust von Pensionsansprüchen oder zur Haftung für Schulden, die der andere Ehegatte zur Rückzahlung übernommen hat. Gerade deshalb ist zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unbedingt die Beratung und Vertretung durch einen versierten Scheidungsanwalt anzuraten.





Streitige Ehescheidung

Getrennte Wege:
Wenn die Ehe zerrüttet ist, aber Einvernehmen über die Ehescheidung und die Ehescheidungsfolgen fehlt, gibt das Ehe- und Familienrecht den Ausweg in die getrennte Zukunft vor. Zur Scheidungsklage ist berechtigt, wer dem anderen Ehegatten schwere Eheverfehlung(en) vorwerfen oder sich auf eine Krankheit (Geisteskrankheit, ansteckende oder ekelerregende Krankheiten), auf geistiger Störung beruhendes Verhalten des anderen Ehegatten stützen kann oder wenn die eheliche Gemeinschaft seit mindestens 3 Jahren aufgehoben ist. Das Gericht hat eine Beweisverfahren über die behaupteten Scheidungsgründe durchzuführen und mit Urteil die Scheidungsklage abzuweisen oder die Ehe zu scheiden und gegebenenfalls festzustellen, daß das Verschulden an der Ehescheidung einen Ehegatten allein oder überwiegend oder auch beide Ehegatten trifft.


Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten und schützen Sie vor unbedachten Schritten. Wir vertreten konsequent die Absicherung und Durchsetzung Ihrer Interessen zur Erreichung der angestrebten Ziele im Scheidungsprozeß, Ehenichtigkeitsklage, Unterhaltsrecht, Wegweiserecht, Schutz vor Gewalt in der Familie, einstweilige Verfügungen zur Sicherung Ihrer Ansprüche, nacheheliches Aufteilungsverfahren u.v.m.