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 HINWEIS:

In unserem Lexikon finden Sie zu häufig verwendeten Abkürzungen und Begriffen eine kurze Erklärung der juristischen Bedeutung. Wir ersuchen um Verständnis, daß weder das Lexikon selbst noch die angeführten Erklärungen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und nur der Orientierung dienen. 
- Adoption
- Definition:
Mit der Adoption oder Annahme an Kindes Statt wird zwischen dem Annehmenden einerseits und dem Angenommenen andererseits durch Vertrag ein der ehelichen Abstammung entsprechendes Rechtsverhältnis geschaffen. Dieser Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit zwingend der gerichtlichen Bewilligung.
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