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 HINWEIS:

In unserem Lexikon finden Sie zu häufig verwendeten Abkürzungen und Begriffen eine kurze Erklärung der juristischen Bedeutung. Wir ersuchen um Verständnis, daß weder das Lexikon selbst noch die angeführten Erklärungen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und nur der Orientierung dienen. 
- Ehescheidung
- Definition:
Das Ehegesetz kennt zwei Arten von Scheidungen: die Verschuldensscheidung und die Scheidung aus anderen Gründen. Die Ehescheidung setzt eine Klage oder einen Antrag auf Ehescheidung voraus, es wird ein Gerichtsverfahren darüber durchgeführt und das Gericht entscheidet durch Urteil oder Beschluss über die Ehescheidung.
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