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 HINWEIS:

In unserem Lexikon finden Sie zu häufig verwendeten Abkürzungen und Begriffen eine kurze Erklärung der juristischen Bedeutung. Wir ersuchen um Verständnis, daß weder das Lexikon selbst noch die angeführten Erklärungen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und nur der Orientierung dienen. 
- Kindesunterhalt
- Definition:
Die Eltern haben ihrem Kind nach ihren Kräften anteilig bis zu seiner Selbsterhaltungsfähigkeit Unterhalt zu leisten. Dies gilt für eheliche wie uneheliche Kinder im gleichen Maße. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich einerseits nach den Lebensverhältnissen und der Leistungsfähigkeit der Eltern und andererseits nach den Bedürfnissen des Kindes. Zur Unterhaltsbemessung berücksichtigt die Rechtssprechung die Leistungsfähigkeit und Lebensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen in Prozentsätzen von seinem Einkommen einerseits und die Bedürfnisse von Kindern nach Durchschnittsbedarfsätzen die dem Alter nach steigend gestaffelt sind andererseits. Die Bemessung erfolgt immer unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall.
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