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 HINWEIS:

In unserem Lexikon finden Sie zu häufig verwendeten Abkürzungen und Begriffen eine kurze Erklärung der juristischen Bedeutung. Wir ersuchen um Verständnis, dass weder das Lexikon selbst noch die angeführten Erklärungen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und nur der Orientierung dienen. 
- Lebensgemeinschaft
- Definition:
Eine länger andauernde, eheähnliche Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft von Mann und Frau.
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