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 HINWEIS:

In unserem Lexikon finden Sie zu häufig verwendeten Abkürzungen und Begriffen eine kurze Erklärung der juristischen Bedeutung. Wir ersuchen um Verständnis, daß weder das Lexikon selbst noch die angeführten Erklärungen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und nur der Orientierung dienen. 
- Name
- Definition:
Ehescheidung und Aufhebung der Ehe haben auf die Namensführung keinen Einfluß. Es besteht aber die Möglichkeit, einen früheren Namen wieder anzunehmen.
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